I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für
alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern
(Käufern / Kunden) unserer Waren und Leistungen abgeschlossen werden.
Davon abweichende Einkaufsbedingungen der Kunden gelten nur, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
II. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis,
Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer
Preislisten, Prospekte, Kataloge, usw. verpflichten uns nicht zur
Lieferung, Für mündliche Zusagen übernehmen wir keine Gewähr.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich
bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche
Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telegrafische
oder telefonische Aufträge nehmen nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers
an.
Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren
Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten.
Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit
nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten,
ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog,
Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und
sonstigen Erklärungen, sind wir berechtigt, Richtigstellung und
gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige
Benachrichtigung vorzunehmen.
III. Lieferung / Durchführung / Lieferfristen / höhere Gewalt
Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd
vereinbart, vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn,
daß wir Lieferfristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt
haben.
Wir sind bemüht unsere Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend.
Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den
Voraussetzungen des §326 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ein
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine
reibungslose Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, sowie
unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten,
insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder
Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem
Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die
genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im
Verzug befinden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung gilt.
Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt
100,00 € (ohne Mwst.). Bei Kleinlieferungen unter Mindestauftragswert
werden anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 15,00 € (ohne Mwst.)
berechnet.
IV. Versand und Verpackung
Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr
des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen
Fahrzeugen zustellen, in diesem Fall sind wir berechtigt, Zufuhrkosten
bis zur Höhe der der Gebühren zu berechnen, die bei der Wahl einer
anderen Versandart entstehen würden. Mit der Absendung geht die Gefahr
des zufälligen Verlustes und der zufälligen Verschlechterung der Waren
auf den Käufer über.
Die Verpackung und der Versand werden zum Selbstkostenpreis
berechnet. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die
Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für
den billigsten Versand.
Im Interesse des Käufers ist zu beachten, daß Sendungen die
bei der Anlieferung die geringste Spur von Beschädigung oder Beraubung
aufweisen, nur unter Vorbehalt angenommen werden dürfen. Beim
Transporteur ist unverzüglich eine Schadensfeststellung zu veranlassen.
Bis dahin muß die Sendung unausgepackt bleiben.
V. Preise
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich
Verpackung. Die Preise sind freibleibend und werden in Euro angegeben,
sofern bei Auslandslieferungen keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. In unseren Preisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten und wird
zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
VI. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto, d.h. ohne Abzüge zu bezahlen.
Wir behalten uns Versendung gegen Vorkasse oder Nachnahme
vor. Ebenso kann bei Bestellung eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des
Auftragswertes verlangt werden.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung
aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden,
sind wir berechtigt unter Befreiung von unser Lieferverpflichtung eine
Entschädigung in Höhe von einem Drittel des Auftragswertes zu verlangen.
Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung
verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir unter dem Vorbehalt
weitergehender Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitstag bis
zum Zahlungstag zu verlangen, es sei denn der Abnehmer weist nach, daß
der entstandene Schaden tatsächlich geringer ist.
Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie
bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch
künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom
Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang
gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf
nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte
beeinträchtigende Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der
Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehende
Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit
eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden
und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch
ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als
er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die
eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns
fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer
neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt unendgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zu.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. Mit einer Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag vor.
VIII. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger
Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich,
spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns
eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit der
von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften
und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere
Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht
zu einer Beanstandung.
Die Gewährleistung geht dahin, daß wir nach unserer Wahl,
unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers oder
sonstiger Kostenerstattungsansprüche, Ersatz leisten oder nachbessern.
Ein Anspruch auf Wandel oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel
nicht beheben können. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von
Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten,
etc. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder
Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es
sei denn, daß der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der
Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche
oder von uns oder unseren Zulieferern erlassene Einbau- und
Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile
besondere Garantiebedingungen des Herstellers bestehen, sind wir
berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer
nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur
Verfügung stellen.
Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden.
Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, so liefern wir die
ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
Weiter Ansprüche, inbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.
IX. Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragschluß, positiver Forderungsverletzung, Organisationsverschulden,
verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung
haften wir nur, wenn wir, bzw. unsere Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftenzusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern sollen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Braunschweig / Niedersachsen
Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar
aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht / Landgericht
Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt.